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Förderung Solaranlage Schweiz 2026: Was Sie bekommen — und wie Sie es beantragen

Aktualisiert am 8. April 2026Lesezeit: 8 min🇨🇭 Schweiz

Das Wesentliche in Kürze

  • Der Bund übernimmt bis zu 30 % der Investition über die Einmalvergütung (EIV) — berechnen Sie Ihren Betrag über den Pronovo Tarifrechner.
  • Viele Kantone zahlen zusätzlich, besonders für Batteriespeicher. Einige Gemeinden haben eigene Programme.
  • Die gesamte Investition ist als Liegenschaftsunterhalt steuerlich absetzbar — verteilbar auf mehrere Steuerjahre (je nach Kanton 2–3).
Was bedeutet das konkret für Ihr Dach? Jetzt kostenlos berechnen

Die Schweiz fördert Solaranlagen so stark wie nie — wer alle drei Fördertöpfe nutzt, reduziert die effektiven Kosten um bis zu 50 %. Aber: Die Regeln sind komplex, unterscheiden sich je nach Kanton, und wer den Antrag zu spät stellt, verliert den Anspruch.

Dieser Artikel gibt Ihnen den kompletten Überblick: was der Bund zahlt, was Ihr Kanton drauflegt, und wie Sie den Steuerabzug optimal nutzen. Mit einem konkreten Rechenbeispiel für ein typisches Einfamilienhaus — damit Sie sehen, was am Ende tatsächlich übrig bleibt. Die aktuellen Kosten einer Solaranlage in der Schweiz haben wir in einem separaten Artikel zusammengefasst.

Einmalvergütung (EIV) — Die Bundesförderung über Pronovo

Die wichtigste Förderung in der Schweiz ist die Einmalvergütung (EIV) des Bundes. Sie wird als einmaliger Investitionsbeitrag nach Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt — abgewickelt über die Pronovo AG.

Es gibt drei Modelle:

  • KLEIV (Kleine Einmalvergütung): Für Anlagen unter 100 kW — das häufigste Modell für Einfamilienhäuser.
  • GREIV (Grosse Einmalvergütung): Für Anlagen ab 100 kW.
  • HEIV (Hohe Einmalvergütung): Für Anlagen ohne Eigenverbrauch.

Die Fördersätze werden periodisch angepasst. Für eine typische EFH-Anlage mit 10 kWp liegt die EIV als Richtwert bei ca. CHF 5'000 (Stand April 2026). Der exakte Betrag hängt von der Leistung und dem Anlagentyp ab. Berechnen Sie Ihren individuellen Betrag über den Pronovo Tarifrechner.

Antrag und Timing

Beim Antragszeitpunkt gibt es einen wichtigen Unterschied:

  • KLEIV: Antrag erst nach Inbetriebnahme — Sie müssen also nicht vorher aktiv werden.
  • GREIV: Antrag vor Baubeginn möglich und empfohlen.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb eines Jahres nach vollständigem Antrag. Die frühere Warteliste bei Pronovo ist weitgehend abgebaut — nennenswerte Wartezeiten gibt es aktuell nicht mehr.

Neuerungen 2026

Mit dem neuen Stromversorgungsgesetz hat sich 2026 einiges geändert:

  • Winterstrombonus ersetzt den bisherigen Höhenbonus — relevant für Neuanlagen ab 100 kW mit über 500 kWh/kW Winterertrag.
  • Neue Einspeisevergütung: Basiert neu auf dem quartalsweise gemittelten Referenzmarktpreis, berechnet durch das BFE.
  • Verlängerung bis 2035: Die Förderung ist durch das neue Stromversorgungsgesetz langfristig gesichert.
  • Schweizweite Mindestvergütung für Einspeisung bis 150 kWp: 6 Rp./kWh für Anlagen bis 30 kW, sinkend bis 1,2 Rp./kWh bei 149 kW.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) — neu ab 2026

Eine wichtige Neuerung: Nachbarn im gleichen Netzgebiet und derselben Gemeinde können sich zu einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zusammenschliessen. Was das bedeutet:

  • Selbst erzeugter Solarstrom kann innerhalb der Gemeinschaft verkauft werden.
  • Teilnehmende zahlen reduzierte Netzgebühren für lokal verbrauchten Strom.
  • Teilnehmende bleiben Kunden beim Verteilnetzbetreiber — kein Wechsel nötig.
  • Für EFH-Besitzer besonders interessant: Zusammenschluss mit Nachbarn erhöht die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage.

Gut zu wissen: Die EIV wird bei der Steuererklärung als Fördergelder vom Abzug abgezogen — sie reduziert also den steuerlichen Abzugsbetrag. Mehr dazu im Abschnitt Steuerabzug weiter unten.

Kantonale Förderung — Was Ihr Kanton zusätzlich zahlt

Neben der Bundesförderung bieten alle 26 Kantone über das Gebäudeprogramm eine Grundförderung für Solaranlagen. Die Unterschiede sind allerdings erheblich: Einige Kantone wie Thurgau, Basel-Stadt oder Genf sind besonders grosszügig, andere beschränken sich auf das Minimum.

Ein Beispiel: Der Kanton Zürich bietet eine Batterie-Zusatzförderung von CHF 500 pro kWp Speicherkapazität (maximal CHF 15'000). Solche Zusatzförderungen können die Wirtschaftlichkeit eines Batteriespeichers deutlich verbessern.

Wichtig — Antrag VOR Baubeginn

Der häufigste und teuerste Fehler bei der Solarförderung: Kantonale Förderung und Gebäudeprogramm müssen zwingend vor Baubeginn beantragt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch — ohne Ausnahme. Planen Sie diesen Schritt also frühzeitig ein.

Förderung finden — die besten Tools

Um herauszufinden, welche Förderung in Ihrem Kanton und Ihrer Gemeinde verfügbar ist, gibt es zwei bewährte Wege:

  • Energiefranken.ch (EnergieSchweiz): Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und sehen Sie alle verfügbaren Programme auf einen Blick.
  • Kantonale Energiefachstelle kontaktieren — dort erhalten Sie verbindliche Auskunft zu Fristen und Bedingungen.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auch beim Branchenverband Swissolar.

Steuerabzug — Die unterschätzte Förderung

Was viele nicht wissen: Eine Solaranlage gilt steuerlich als Liegenschaftsunterhalt. Das bedeutet: Die gesamte Investition — inklusive Batteriespeicher und Installationskosten — ist zu 100 % von der Einkommenssteuer absetzbar. Das gilt sowohl für die Bundes- als auch die Kantonssteuer.

Besonders interessant: In den meisten Kantonen können Sie den Abzug auf mehrere Steuerjahre verteilen (je nach Kanton 2–3 Jahre). Das ermöglicht eine optimale Steuerplanung, um die Progression bestmöglich zu nutzen.

Brutto- vs. Nettoprinzip — kantonale Unterschiede

Bei der Besteuerung von Solarstrom-Erträgen unterscheiden sich die Kantone:

  • Bruttoprinzip: Der gesamte rechnerische Ertrag wird besteuert (u. a. AG, BS, GE, OW, SZ).
  • Nettoprinzip: Nur die Differenz wird besteuert, soweit die Vergütung den Netzbezug übersteigt (u. a. ZH, FR seit 2023, BE seit 2024).
  • Sonderfälle: Solothurn hat Anlagen unter 20 kWp seit 2024 komplett von der Einkommensteuer befreit. Wallis und Waadtland besteuern erst ab 10'000 kWh pro Jahr.

Unsere Empfehlung: Fragen Sie beim kantonalen Steueramt nach — die Praxis entwickelt sich laufend weiter.

Rechenbeispiel Steuerabzug

Illustratives Beispiel: Steuerabzug Solaranlage

Nettoinvestition nach FördergeldernCHF 10'000
Grenzsteuersatz (Annahme)25 %
Steuerersparnis (Richtwert)ca. CHF 2'500
Verteilt auf 2 Jahreje CHF 1'250 Entlastung/Jahr

Tipp: Erhaltene Förderbeiträge (EIV, kantonale Förderung) müssen von der abzugsfähigen Summe abgezogen werden. Bei einem hohen Einkommen in einem bestimmten Jahr kann es sich lohnen, die gesamte Investition in einem Jahr abzuziehen. Bei gleichmässigem Einkommen ist die Verteilung auf mehrere Jahre oft vorteilhafter.

Alles zusammen — Rechenbeispiel für ein typisches Einfamilienhaus

Wie wirken sich alle drei Fördertöpfe zusammen aus? Die folgende Tabelle zeigt ein illustratives Beispiel für eine 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus:

PositionBetrag
Bruttoinvestition 10 kWp (Richtwert)CHF 18'000
Einmalvergütung EIV (Richtwert)− CHF 5'000
Kantonale Förderung (Beispiel ZH, mit Batterie)− CHF 3'000
NettoinvestitionCHF 10'000
Steuerersparnis (~25 % Grenzsteuersatz)− CHF 2'500
Effektive KostenCHF 7'500

Von CHF 18'000 Bruttoinvestition bleiben effektiv unter CHF 8'000 — weniger als die Hälfte.

Hinweis: Die genauen Beträge hängen von Ihrem Kanton, Ihrer Steuersituation und der Anlagengrösse ab. Diese Tabelle zeigt ein illustratives Beispiel. Aktuelle EIV-Sätze finden Sie im Pronovo Tarifrechner, kantonale Förderungen auf energiefranken.ch.

Häufige Fehler bei der Solarförderung

Wer die Förderung optimal nutzen will, sollte diese fünf häufigen Fehler kennen — und vermeiden:

  1. Kantonale Förderung nach Baubeginn beantragen. Das ist der teuerste Fehler: Wer zuerst baut und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch auf kantonale Förderung und Gebäudeprogramm — das können mehrere Tausend Franken sein.
  2. Steuerabzug nicht auf mehrere Jahre verteilen. Wer die gesamte Investition in einem Jahr abzieht, nutzt die Steuerprogression nicht optimal. In vielen Fällen bringt eine Verteilung auf 2–3 Jahre eine höhere Gesamtersparnis.
  3. EIV-Formulare unvollständig einreichen. Fehlende Unterlagen führen zu Rückfragen und verzögern die Auszahlung um Monate. Prüfen Sie alle Dokumente sorgfältig vor der Einreichung.
  4. Gemeinde-Förderung vergessen. Viele Gemeinden haben eigene Förderprogramme zusätzlich zu Kanton und Bund. Prüfen Sie über energiefranken.ch, ob Ihre Gemeinde zusätzlich fördert.
  5. Einspeisevergütung mit Einmalvergütung verwechseln. Die EIV ist ein einmaliger Investitionsbeitrag. Die Einspeisevergütung erhalten Sie laufend für Strom, den Sie ins Netz einspeisen. Das sind zwei separate Fördermechanismen — und Sie haben Anspruch auf beide.

FAQ — Förderung Solaranlage Schweiz

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